Studiengangsorganisation/FAQs

Bachelor of Arts-Studiengänge

Anmeldung von BA-Arbeit und mündlicher Abschlussprüfung

Zusammenfassung Infoveranstaltung PowerPoint-Präsentation

Wann und wo melde ich mich für die BA-Arbeit an?

Vor der Anmeldung der BA-Arbeit, sollten Sie in jedem Fall bereits wissenschaftliche Hausarbeiten in Hauptseminaren Ihres Hauptfachs geschrieben haben. Zudem muss das Praktikum in Ihrem Studienkonto vermerkt sein.

Es gibt zwei Anmeldezeiträume im Jahr zur Anmeldung der BA-Arbeit. Im Wintersemester ist dies der Zeitraum vom 15.10 bis zum 31.10. Im Sommersemester ist es der Zeitraum vom 1.5. bis 15.5.

Die Anmeldung erfolgt über das Zentrale Prüfungsamt der Universität. Dort erhalten Sie im Vorfeld die notwendigen Unterlagen, die sie am besten bereits vor den Semesterferien vor dem jeweiligen Anmeldezeitraum abholen.

Wer entscheidet über das Thema der BA-Arbeit?

Sie schlagen in Absprache mit dem Erstgutachter/der Erstgutachterin ein Thema vor. Dieses wird ihnen dann vom Prüfungsamt zugeteilt.

Wann schreibe ich die Arbeit und wie lange habe ich Zeit?

Die Bearbeitungszeit für die BA-Arbeit beträgt 6 Wochen, die in begründeten Fällen auf Antrag um 2 Wochen verlängert werden kann.
Haben Sie die Arbeit zum Wintersemester angemeldet, können Sie entscheiden, ob Sie zum 15. November beginnen und bis Mitte Januar schreiben (hier ist der Zeitraum etwas länger, weil die Weihnachtspause mit der Uni-Schließung herausgerechnet wird) oder Sie beginnen zum 1. Februar und schreiben bis Mitte März.
Haben Sie die Arbeit im Sommersemester angemeldet haben Sie die Wahl zwischen 1. Juni bis Mitte Juli oder 1. August bis Mitte September.

Wann und wo melde ich mich zur mündlichen Abschlussprüfung an?

Es gelten die selben Anmeldezeiträume wie für die BA-Arbeit: 15.10 bis 31.10 bzw. 01.05. bis 15.05.
Die Anmeldung erfolgt ebenfalls über das Zentrale Prüfungsamt der Universität. Zuständig sind Frau Indlekofer und Pitscheider. Die Unterlagen für die Anmeldung erhalten sie elektronisch auf Anfrage.

Welche Voraussetzungen müssen für die Anmeldung der mündlichen Prüfung erfüllt sein?

Die mündliche Prüfung können Sie anmelden sobald Sie absehen können, dass sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen in Ihrem Hauptfach und bei den SQ vorliegen werden (bei LKM, das gesamte Modul 8 inklusive Nachbarwissenschaften). Das Nebenfach ist dabei irrelevant. Dieses können Sie auch später abschließen.

Bei der Anmeldung zur Prüfung können einzelne Leistungen noch ausstehen. Diese müssen aber spätesten eine Woche vor dem Prüfungstermin in Ihrem Studienkonto eingetragen sein, ansonsten erhalten Sie keine Zulassung zur Prüfung und können diese nicht antreten. Die BA-Arbeit muss allerdings noch nicht benotet sein. Sie muss lediglich eingereicht sein.

Schlüsselqualifikationen (SQ)/Praktikum

Wo sind die SQ und das Praktikum geregelt?

Die Regelungen für die Schlüsselqualifikationen und das Praktikum finden sich in der Studien- und Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor of Arts-Studiengänge (Rahmenordnung) und in deren Anlage D.

Wie viele SQ-Credits muss ich erbringen?

Sie müssen insgesamt 20 ECTS-Credits im Bereich der überfachlichen berufsfeldorientierten Leistungen erbringen. Davon entfallen 8 cr auf ein mindestens 8wöchiges Pflichtpraktikum und 12 cr auf SQ-Veranstaltungen.

Aus welchen Bereichen kann ich SQ-Veranstaltungen wählen?

In Anlage D zur Rahmenordnung (s.o.) sind vier Kompetenzbereiche im Bereich SQ ausgewiesen:

  •  Kompetenzbereich 1: Basiswissen Studium (z.B. EDV-Kenntnisse, Informationskompentenzen, wissenschaftliches Schreiben, Deutsch als Wissenschaftssprache etc.)
  • Kompetenzbereich 2: Kommunikative, soziale, persönliche Kompetenzen (z.B. Teamfähigkeit, Präsentationskompetenz, interkulturelle Komptenzen etc.)
  • Kompetenzbereich 3: Berufsfeldspezifische Kompetenzen 1. Medien, 2. Management
  • Kompetenzbereich 4: Sprachen

Was muss ich bei Sprachkursen im Bereich SQ beachten?

Sprachkurse können im Bereich SQ nur angerechnet werden, wenn die belegte Sprache nicht bereits Zielsprache des studierten Haupt- oder Nebenfachs ist. Es können also bspw. keine Englischkurse bei SQ angerechnet werden, wenn Sie British and American Studies studieren. Das selbe gilt für Französischkurse, wenn Sie Französische Studien studieren etc.

Sprachkurse können im Bereich SQ nur angerechnet werden, wenn in der Sprache mindestens 6 ECTS-credits erworben werden.

Sie können sämtliche SQ-credits durch Sprachkurse entweder zu einer einzigen Sprache oder zu zwei verschiedenen Sprachen (jeweils 6 cr s.o.) erwerben.

Wie lange muss das Praktikum sein?

Das Pflichtpraktikum muss mindestens 8 Wochen lang sein und einer Vollzeitbeschäftigung entsprechen (mind. 35 Wochenstunden).

Das Praktikum kann in zwei mindestens 4wöchige Teile gesplittet werden. Praktika von weniger als 4 Wochen Dauer sind nicht anrechenbar, es sei denn es handelt sich um ein über mehrere Praxisaufenthalte verteiltes Praktikum beim selben Arbeitgeber.

Welche Tätigkeit wird mir als Praktikum anerkannt?

Sie entscheiden selbst, welches Berufsfeld Sie im Rahmen eines Praktikums kennenlernen wollen. Ein einschlägiger Bezug zum Haupt- oder Nebenfach ist dabei nicht notwendig.

Die Tätigkeit muss Ihnen Einblick in ein akademisches Berufsfeld geben. Studentische Nebenjobs (Kellnern, Fließbandarbeit, Bademeistern, Ski-Lehrertätigkeit, Montage etc.) werden nicht als Praktikum anerkannt.

Wissenschaftliche Hilfskraftstellen in Fachbereichen können grundsätzlich nicht als Praktikum angerechnet werden. Hilfskraftstellen sind nur anrechenbar im Bereich der Hochschulverwaltung (zentrale Einheiten der Universität, Hochschulsport, KIM etc.) und wenn sie Einblick in das Berufsfeld des Wissenschaftsmanagements bieten.

Vor dem Studium absolvierte Praktika, Berufsausbildungen und Freiwilligen Dienste werden ebenfalls anerkannt.

Muss ich mein Praktikum im Vorfeld genehmigen lassen?

Nein, das müssen Sie nicht.

Wie erfolgt die Anerkennung des Praktikums?

Nach absolviertem Praktikum (die gesamten 8 Wochen müssen vorliegen) kommen Sie zu Dr. Daniel Hütter in die Sprechstunde der allgemeinen Studienberatung des Fachbereichs und bringen entweder die Kopie einer Praktikumsbescheinigung des Arbeitgebers oder die Kopie des Arbeitszeugnisses mit. Die berufspraktische Tätigkeit wird dann umgehend in Ihr Studienkonto eingetragen.

Wo bekomme ich eine Bescheinigung, dass ich ein Pflichtpraktikum abslovieren muss?

Eine solche Bescheinigung erhalten Sie bei Dr. Daniel Hütter in der allgemeinen Studienberatung des Fachbereichs.