Promovieren im Fachbereich Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften
Der Fachbereich Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften bietet Promotionen (Dr. phil.) in folgenden Fächern an:
- Anglistik/Englische Literatur
- Amerikanistik
- Germanistik/Deutsche Literatur
- Französische Literatur
- Italienische Literatur
- Kunstwissenschaft/Kunstgeschichte
- Latinistik
- Medienwissenschaft
- Slavistik
- Hispanistik/Spanische Literatur
Grundsätzlich ist zunächst jede angenommene Doktorandin/jeder angenommene Doktorand Mitglied im strukturierten Promotionsstudiengang des Fachbereichs. In diesem Programm sind zwei gleichberechtigte Betreuer bzw. Betreuerinnen vorgesehen. Es werden ECTS-Credits für ein Exposé, Zwischenberichte, das Abfassen der Arbeit, die mündliche Promotionsprüfung, sowie für die Vorstellung der Arbeit in Doktorandenkolloquien und für sonstige Leistungen (bspw. Besuch von Doktorandenseminaren, Publikation von Aufsätzen, Abhalten eigener Lehrveranstaltungen etc.) vergeben. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann über den Fachbereichssprecher ein Antrag auf Befreiung vom strukturierten Promotionsstudium gestellt werden.
Eine kumulative Promotion, die aus der Zusammenführung verschiedener Publikationen besteht, ist im Fachbereich Literaturwissenschaft nicht möglich.
Wie werde ich Doktorandin/Doktorand im Fachbereich Literaturwissenschaft?
Zunächst sollten Sie Ihre Motiviation für ein Promotionsstudium hinterfragen. Haben Sie Freude an wissenschaftlicher Arbeit? Fesselt Sie ein Thema so sehr, dass Sie mehrere Jahre Ihres Lebens damit verbringen möchten? Ist die Promotion eine Voraussetzung für Ihr Karriereziel?
Wenn Sie diese Fragen eindeutig mit "Ja" beantworten können, sollten Sie sich mit einer konkreten Projektidee, ggf. bereits schriftlich ausgearbeitet, an eine betreuungsberechtigte Person wenden, die fachlich einschlägig ist. Diese kann dann auf Grundlage Ihrer Projektskizze entscheiden, ob sie die Betreuung der Arbeit übernehmen möchte. Wird die Zusage zur Betreuung gegeben, müssen Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand stellen. Promotionsberechtigt sind alle Professorinnen und Professoren (auch Juniorprofessorinnen und -professoren) sowie die sonstigen habilitierten Mitglieder des Fachbereichs.
Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für ein Promotionsstudium?
Um im Fachbereich Literaturwissenschaft der Universität Konstanz ein Promotionsstudium aufnehmen zu können, müssen Sie einen promotionsberechtigenden Studienabschluss in einem für das Promotionsfach einschlägigen Studiengang mit der Mindestabschlussnote 2,0 nachweisen. In der Regel sind das Magister Artium-, Master of Arts- oder Staatsexamensabschlüsse.
Wurde die geforderte Abschlussnote nicht erreicht, muss der/die betreuende Wissenschaftler/Wissenschaftlerin gesondert begründen, weshalb der/die Bewerber/Berwerberin zugelassen werden sollte. Ist der Studienabschluss nicht einschlägig oder nicht promotionsberechtigend kann über eine Vorprüfung die Promotionsbefähigung nachgewiesen werden.
Wie funktioniert die Annahme als Doktorandin/Doktorand?
Wenn Sie die Zusage zur Betreung einer promotionsberechtigten Person haben, schließen Sie mit dieser eine Promotionsvereinbarung. Verwenden Sie bitte hierzu das von der Universität vorbereitete Formular. Weiterhin stellen Sie an den Fachbereichssprecher/die Fachbereichssprecherin den Antrag auf Annahme als Doktorand/Doktorandin.
Diesem Antrag sind die Promotionsvereinbarung, ein 5-10seitiges Exposé der Arbeit, eine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses und ein tabellarischer Lebenslauf beizulegen. Der Antrag ist beim Sekretär des Promotionssausschusses Dr. Daniel Hütter abzugeben. Sind alle Unterlagen vollständig, spricht der Fachbereichssprecher/die Fachbereichssprecherin die Annahme als Doktorand/Doktorandin aus.
Dokumente und Formulare
Die Promotionsvereinbarung wie auch das Antragsformular zur Annahme als Doktorand/Doktorandin finden Sie auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamtes.
Muss ich mich immatrikulieren?
Ja, wenn Sie im strukturierten Promotionsstudiengang aufgenommen wurden, müssen Sie sich immatrikulieren. Die Immatrikulation kann erst nach offizieller Annahme als Doktorand/Doktorandin (s.o.) erfolgen. Sind Sie vom strukturierten Promotionsstudiengang befreit, ist eine Immatrikulation möglich, aber nicht verpflichtend. In diesem Fall können Sie auch ohne Immatrikulation promovieren.
Wie lange darf ich promovieren?
In der Regel dauern Promotionen im Fachbereich Literaturwissenschaft bei einer Vollzeit-Promotion ca. drei Jahre. Promovieren Sie berufsbegleitend oder gehen Sie Elternpflichten nach, können daraus aber auch schnell vier oder fünf Jahre werden. Im Rahmen des strukturierten Promotionsstudiengangs haben Sie fünf Jahre Zeit, Ihre Promotion abzuschließen. Sollten Sie bis dahin das Promotionsverfahren nocht nicht eröffnet haben, können Sie die Promotion außerhalb des strukturierten Promotionsstudiums abschließen. Nach zehn Jahren erfolgt eine Überprüfung, ob die Annahme als Doktorand/Doktorandin aufrecht erhalten bleiben kann.
Bekomme ich automatisch eine Promotionsstelle oder ein Stipendium?
Nein, die Annahme als Doktorand/Doktorandin bedeutet nicht, dass der Fachbereich oder ihr Betreuer/ihre Betreuerin eine Finanzierung für Sie bereithält. Über DFG- oder Clusterprojekte oder über andere Drittmittelgeber können Stellen ggf. eingeworben werden. Dies bedarf allerdings der gemeinsamen Antragsstellung bei den jeweiligen Drittmittelgebern. Auf Stipendien bei den verschiedenen Stiftungen bewerben Sie sich selbst.
Wie sieht die Abschlussprüfung aus?
Für alle Promotionen im Fachbereich Literaturwissenschaft ist festgelegt, dass die mündliche Abschlussprüfung als zweistündiges Kolloquium über die Disseration und zwei Thesen stattfindet. Die beiden Thesen dürfen sich inhaltlich nicht mit der Dissertationsschrift und auch nicht miteinander überschneiden. Eine These kann fachfremd sein. An der Prüfung sind drei Prüferinnen/Prüfer beteiligt. Zur Eröffnung des Promotionsverfahrens müssen die Thesen zusammen mit der Dissertationsschrift beim Zentralen Prüfungsamt eingereicht werden. Es empfiehlt sich daher, bereits während der Abfassung der Dissertationsschrift Ideen für etwaige Thesen zu sammeln. Die mündliche Prüfung zählt einfach in die Endnote, die Dissertationsschrift zweifach.