KGE kurz erklärt

Webinar vom 23.03.2018

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Achtung!

Die Zulassungssatzung (Zula.) MA 21.3 (2013/2016) gilt ab dem Bewerbungszeitraum 2019 nicht mehr!

Das betrifft folgende im Webinar genannten Zugangsvoraussetzungen, die somit nicht mehr oder in anderer Form gelten:

- B.A.-Note: ab 2019 2,5
- Nachweis Sprachkenntnisse Englisch: nicht mehr erforderlich
- Nachweis 2. Fremdsprache (neben Englisch bzw. Deutsch): nicht mehr erforderlich
- kein Lebenslauf sowie Nachweise über weitere Qualifikationen mehr erforderlich

Das Motivationsschreiben ist weiterhin bei der Bewerbung um einen Studienplatz einzureichen.