FAQ

Fragen und Antworten zum Studiengang "Kulturelle Grundlagen Europas"

Hier finden Sie Antworten auf häufig aufkommende Fragen zu Bewerbung, Studienstruktur und -organisation bzgl. des Masterstudiengangs "Kulturelle Grundlagen Europas". Die Antworten finden Sie durch Klick (Ausklappen) auf die jeweilige Frage.

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Wer kann sich bewerben?

„Kulturelle Grundlagen Europas“ ist ein Masterstudiengang mit kulturwissenschaftlicher Ausrichtung, für den Sie einen Bachelor-Abschluss in einem relevanten Fach benötigen. Aufgrund der interdisziplinären Struktur des Programms kommen hierfür zahlreiche geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer in Frage, wie z.B. Kulturwissenschaften, Literaturwissenschaft, Kunst- und Medienwissenschaft, Philosophie, Geschichte, Soziologie, Anthropologie, Ethnologie, Politikwissenschaft, Europa- und Regionalstudien oder eine den genannten Disziplinen inhaltlich nahe Fachrichtung.

Welche Sprachkenntnisse muss ich nachweisen und wie?

Für das Studium benötigen Sie sehr gute Kenntnisse des Deutschen und des Englischen.  Gesondert nachweisen müssen Sie diese Kenntnisse bei der Bewerbung nicht.

Für internationale Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist jedoch ein Nachweis über sehr gute Deutschkenntnisse (Niveau C1 CEFR) bei der Bewerbung erforderlich. 

Sprachkenntnisse, die für den Auslandsaufenthalt relevant sind, müssen bis Ende des ersten Semesters nachgewiesen werden. Sprachkurse und Sprachtests können am Sprachlehr-Institut (SLI) der Universität Konstanz absolviert werden.

Bis wann muss das B.A.-Abschlusszeugnis vorliegen?

Für die Bewerbung um einen Studienplatz genügt eine offizielle Übersicht über ihre aktuellen Prüfungsleistungen von Ihrem Prüfungsamt. Im Falle einer positiven Bewertung erfolgt eine vorläufige Zulassung. Für eine endgültige Zulassung muss das B.A.-Abschlusszeugnis bis spätestens zwei Monate nach Semesterbeginn (Dezember) eingereicht werden. Sollte der erforderliche Notendurchschnitt wider Erwarten schlechter als 2,5 sein, kann eine nachträgliche Exmatrikulation nicht vermieden werden.

Wie und wann werden die Studienplätze vergeben?

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt durch die Auswahlkommission des Studiengangs, die über das Vorliegen der erforderlichen Zugangsvoraussetzungen entscheidet. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (ca. Ende Juli-August) werden die Bewerber*innen über die Zulassung  benachrichtigt. Es wird darum gebeten, von individuellen Nachfragen nach dem aktuellen Stand des Verfahrens abzusehen.

Was sollte ich bei der Wahl des Vertiefungsbereichs berücksichtigen?

Der Vertiefungsbereich ermöglicht neben dem Kernbereich eine zusätzliche Schwerpunktbildung innerhalb des Studiengangs. Bei der Wahl sollten Sie zum einen berücksichtigen, welche Vorkenntnisse Sie mitbringen; und zum anderen, wo Sie nach dem Studium hin möchten. Der Vertiefungsbereich kann im Laufe des ersten Semesters gewechselt werden. Lehrveranstaltungen aus anderen Vertiefungsbereichen können i.d.R. im Ergänzungsbereich belegt und angerechnet werden.

Ist ein Praktikum vorgesehen?

Ein Praktikum zur beruflichen Orientierung ist innerhalb des Studiengangs nicht verpflichtend, wird aber ausdrücklich begrüßt. Bei inhaltlicher Eignung und mindestens sechswöchiger Laufzeit kann es im Ergänzungsbereich angerechnet werden. Bitte sprechen Sie die inhaltliche Eignung im Vorfeld mit einem Mitglied des Leitungsteams ab. Bitte reichen Sie zur Anrechnung einen Praktikumsbericht sowie ein Praktikumszeugnis/eine Bescheinigung über die Praktikumsdauer ein. Die Koordination und das Leitungsteam entscheiden über die Anerkennung und leitet sie an das Prüfungsamt weiter. Praktika, die vor Studienbeginn absolviert worden sind, können nicht angerechnet werden.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein Mentorengespräch?

Die Mentorinnen und Mentoren stehen Ihnen mindestens einmal pro Semester für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Diese Gespräche sollen der Orientierung innerhalb des Studiums sowie in Hinblick auf berufliche Perspektiven dienen. Am meisten profitieren Sie von diesen Gesprächen, wenn Sie wirklich etwas wissen möchten, das Sie sich nicht selbst beantworten können. Bitte bereiten Sie sich deshalb gut darauf vor und lassen Sie Ihrem/r Mentor*in rechtzeitig ein einseitiges Papier zukommen, auf dem Sie kurz Ihre aktuelle Situation und wichtigsten Fragen schildern. Eine Liste mit allen Mentorinnen und Mentoren des Studiengangs sowie deren fachliche Zuständigkeiten finden Sie auf der Website.

Wie erfolgt die Wahl des Auslandssemesters?

Alle Studierenden absolvieren in ihrem dritten Semester einen obligatorischen Auslandsaufenthalt an einer der außereuropäischen Partneruniversitäten. Im Rahmen des Europa-Parlaments werden sie hierüber ausführlich informiert. Hierfür wurden spezielle Kooperationsvereinbarungen getroffen, welche die Zahl der zur Verfügung stehendenden Studienplätze regeln. Die Vergabe dieser Studienplätze erfolgt mittels eines persönlichen Beratungsgesprächs, das auf der Grundlage eines Motivationsschreibens geführt wird, in dem die Studierenden ihre Standortwahl inhaltlich begründen. Einen Überblick über alle Partneruniversitäten finden Sie auf der Website.

Wie lässt sich das Auslandssemester finanzieren?

Die Programmverantwortlichen sind bemüht, das Auslandssemester sozial verträglich zu gestalten und Stipendien für den Studierendenaustausch wie z.B. vom DAAD einzuwerben. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich selbst um verschiedene Förderungen zu bewerben, wie beipielsweise das PROMOS-Stipendium oder das Stipendium der Baden Württemberg-Stiftung.

Kann ich mich während des Auslandssemesters von den Studiengebühren befreien lassen?

Unser Austausch von Studierenden zwischen Universitäten beruht auf dem so genannten Reziprozitätsprinzip, d.h. dass die Zahl der ausgetauschten Studierenden (Incoming und Outgoing) gleich groß sein sollte. Dafür müssen Sie keine zusätzlichen Studiengebühren an der Gast-Universität zahlen, was Ihnen in den meisten Fällen sehr viel Geld erspart. Sie bleiben in Konstanz immatrikuliert und zahlen hier auch die Gebühren. Eine Beurlaubung während eines Pflicht-Auslandssemesters ist laut Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Uni Konstanz (§ 12 Abs. 1 Satz 2 ZImmO) leider nicht möglich.

Wie weise ich die im Ausland erbrachten Leistungen nach?

Laut Prüfungsordnung sollten Sie im Ausland zwei benotete Prüfungsleistungen (6 Cr) und eine unbenotete Studienleistung (3 Cr) erbringen. Die Bestätigungen über Ihre absolvierten Prüfungs- und Studienleistungen (i.d.R. Transcript of Records) bringen Sie dann zur Anrechnung der Kurse in die Sprechstunde der Studiengangskoordination mit. Die Umrechnung der Note sowie die erforderliche Unterschrift auf dem für die Anrechnung vorgesehenen Vordruck werden von dem/der Koordinator*in vorgenommen und das Dokument an das Prüfungsamt weitergereicht.

Was passiert nach dem Auslandssemester?

Im Mittelpunkt des vierten Semesters steht der Studienabschluss. Um diesen möglichst erfolgreich zu absolvieren, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig nach Konstanz zurückzukehren und sich aktiv um die institutionelle wie intellektuelle Wiedereinbindung in den hiesigen Studienalltag zu bemühen. Gerne stehen die Programmverantwortlichen gegebenenfalls für Beratungsgespräche zur Verfügung oder vermitteln Sie an die für Ihre Master-Thesis relevanten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor Ort weiter.

Wann und wie muss ich mich zur Master-Prüfung anmelden?

Die Anmeldefrist für die Master-Thesis läuft vom 1. bis 15. Februar für das darauffolgende Sommersemester sowie vom 1. bis 15. Juli für das darauffolgende Wintersemester. Die dafür erforderlichen Unterlagen erhalten Sie im zentralen Prüfungsamt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Anmeldung unter Umständen noch während Ihres Auslandsaufenthaltes erfolgen muss.

Weitere Informationen zu den Abschlussprüfungen im Masterstudiengang "Kulturelle Grundlagen Europas" finden Sie auf der Seite Downloads.

Was muss ich tun, um den/die Betreuer*in oder den Titel meiner Master-Arbeit zu wechseln?

Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag beim Prüfungsamt.