Neue Zugangssatzung: Änderung der Zugangsvoraussetzungen im M.A. "Kulturelle Grundlagen Europas"

Wichtig für alle Studieninteressierte: Zum aktuellen Bewerbungszeitraum (Bewerbungsschluss 15.07.2019) gilt im Hinblick auf die Bewerbung um einen Studienplatz im Masterstudiengang "Kulturelle Grundlagen Europas" erstmals eine neue Zugangssatzung. Die Zugangsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren haben sich geändert. Die Studienplatz-Bewerbung ist damit um einiges einfacher geworden.

Im Klartext heißt das: Die bisherige Zulassungssatzung wird durch die Änderung der Zugangsvoraussetzungen zum Bewerbungszeitraum 2019 ungültig. Bitte beachten Sie bei der Bewerbung um einen Studienplatz die die auf der Website des Studiengangs ersichtlichen Änderungen.

Die bedeutendsten Änderungen sind folgende:

  • reguläre Bewerbungsfrist zum Studienbeginn im Wintersemester ist ab sofort der 15. Juli
  • Aufhebung der Zulassungsbeschränkung, ab sofort ist der Studiengang zulassungsfrei
  • Herabsetzung der erforderlichen Mindestnote des ersten Hochschulabschlusses von 2,0 auf 2,5
  • keine Nachweise von Sprachkenntnissen des Englischen sowie einer zweiten Fremdsprache mehr erforderlich
  • kein Lebenslauf und keine weiteren Nachweise über zusätzliche Qualifikationen mehr erforderlich

Alle weiteren Änderungen könne Sie der neuen Zugangssatzung entnehmen. Die Zugangsvoraussetzungen sind mittels der Änderungen herabgesenkt und der Zugang zum Studiengang erleichtert worden. Weiterhin erforderlich ist das Motivationsschreiben des/der Bewerber*in, in dem dessen/deren herausragendes Interesse an kulturtheoretischen Fragen im Hinblick auf Europa und dessen globale Verflechtungen deutlich werden soll.

Bitte konsultieren Sie vor Ihrer Bewerbung die Studiengangs-Website. Bei Fragen zu den geänderten Zugangsvoraussetzungen können Sie sich jederzeit an die Studiengangs-Koordination wenden.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!